Eidgenössische Räte

Alterspolitische Themen in der FrühJahrssession 2023

 

Aus Sicht der Betreuung im Alter wurden an der Frühjahrssession 2023 vom 27. Februar bis 17. März folgende relevante Geschäfte behandelt:

 

Nein zu einem Bericht zur Altersdiskriminierung von Frauen, ja zu Medikationsplänen bei Polymedikation: Mit einem Postulat wollte die Aargauer Nationalrätin Yvonne Feri einen Bericht zur Altersdiskriminierung bei Frauen erarbeiten lassen. Sie wollte aufzeigen, in welchen Bereichen und mit welchen Konsequenzen Frauen genderspezifischer Altersdiskriminierung ausgesetzt sind und mit welchen Massnahmen man dem entgegenwirken könnte. Der Nationalrat hat die Vorlage abgelehnt. Der Ständerat hat hingegen Ja gesagt zu einem Vorstoss ihres Berner Mitglieds Hans Stöckli, der die Einführung eines elektronischen Medikationsplans bei der Verschreibung mehrerer Medikamente fordert. Dies ist insbesondere für Menschen im Alter ein wichtiges Thema, um unerwünschte Interaktionen zu verhindern.

 

BVG-Reform verabschiedet – Referendum angekündigt: Während 15 Monaten hat das Parlament über die Reform der 2. Säule diskutiert – und schlussendlich in der Einigungskonferenz der beiden Räte am Schluss der Frühjahrssession einen Kompromiss gefunden, der mehrheitsfähig war. Die Räte haben sich auf einen tieferen Umwandlungssatz von 6.8 auf 6 Prozent im obligatorischen Teil und eine Teilkompensation bei 15 Übergangsjahrgängen geeinigt. Angepasst wird mit der Vorlage auch die Hürde, ab welchem Einkommen Pensionskassenbeitrage bezahlt werden müssen. Der bisherige Koordinationsabzug wird abgeschafft und neu sind immer 80% des Lohnes versichert. Dies soll Teilzeitarbeitende besserstellen. Die Linke hat das Referendum angekündigt.

Aus Sicht einer guten Betreuung im Alter spielt die Pensionskasse eine Rolle für die finanzielle Stabilität der älteren Menschen. Sie ist aber nicht in der Form ausgestaltet, dass zusätzlich zu den allgemeinen Lebenskosten anfallende Betreuungskosten über sie gedeckt werden können. Das Wegfallen des Koordinationsabzuges kann Menschen, die wegen der Betreuung von Angehörigen tieferprozentig arbeiten, für die eigene Altersvorsorge zugutekommen. Gleichzeitig wurde es ein weiteres Mal verpasst, die in der AHV vorhandenen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften auch in der 2. Säule einzufügen und so einen substanziellen Beitrag für die Altersvorsorge von betreuenden Angehörigen zu leisten.

 

Nein zu Änderungen bei der AHV: Eine Kehrtwende vollzogen hat das Parlament beim Teuerungsausgleich der AHV-Rente. Während in der Wintersession das Anliegen, den vollen Teuerungsausgleich jedes Jahr zu vollziehen, noch eine Mehrheit in beiden Räten fand, wurde die Umsetzungsvorlage nun abgelehnt. Auch lehnen die beiden Räte die von den Gewerkschaften getragene Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ohne Gegenvorschlag ab. Bisher nur der Ständerat lehnt auch die AHV-Initiative der Jungfreisinnigen ohne Gegenvorschlag ab, die Debatte im Nationalrat steht noch aus. Die Jungfreisinnigen fordern eine Erhöhung des Rentenalters auf 66 und danach eine laufende Anpassung: Pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung soll das AHV-Alter um 0.8 Monate steigen.

 

Forderung nach einer Betreuungsstrategie Alter und Behinderung: Neu eingereicht wurde ein Vorstoss, der eine nationale Strategie zu Betreuung und Wohnen in den Bereichen Alter und Behinderung fordert. Der Vorstoss wurde gleichlautend im Ständerat und im Nationalrat eingereicht, von den beiden Co-Präsidentinnen der parlamentarischen Gruppe für Altersfragen, Marina Carobbio und Christine Buillard-Marbach. Der Vorstoss liegt aktuell nur auf Französisch vor: Stratégie nationale en matière d'accompagnement et de logement dans les domaines de la Vieillesse et du Handicap. Aus Sicht einer guten Betreuung im Alter wäre ein solcher Strategieprozess sehr zu begrüssen, gerade auch mit Blick auf die beiden Bereiche und was sie voneinander lernen können. Wichtig wäre dabei der breite Einbezug der Fachwelt, Wissenschaft und Praxis.

 

Sensibilisierungskampagne zu Gewalt im Alter: Die Schweizerische Kriminalprävention, das Kompetenzzentrum Alter ohne Gewalt und die Opferhilfe Schweiz haben Ende März gemeinsam eine Kampagne unter dem Motto «Es ist nie zu spät, Hilfe zu holen» gestartet. Im Bundesparlament warten wir auf die Behandlung des Vorstosses von Ida Glanzmann für ein Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung, das eine Vertiefung des Themas in der Wissenschaft und in der Praxis sowie eine Vernetzung und Stärkung der Akteure ermöglichen würde.

 

Schlussendlich bleibt der Hinweis, dass wir weiterhin auf den Start der Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion 18.3716 «Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen» warten. Angekündigt war diese für Herbst 2022, bisher kam kein entsprechender Bundesratsentscheid dazu. Angesichts des Spardrucks hat das Geschäft im Bundesrat wohl einen schwierigen Stand. Neuigkeiten werden wir in unserem Dossier auf gutaltern.ch publizieren.

 

 

Übersicht Politlandschaft

 

Quelle: Paul Schiller Stiftung (Gute Betreuung im Alter)