Rentenniveau

bundesrat will rentenniveau sichern

An seiner Sitzung vom 25. November 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Mit der Reform soll das Rentenniveau gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – verbessert werden.

 

Die Erhaltung des Leistungsniveaus sei für den Bundesrat von zentraler Bedeutung, schreibt er in einer Medienmitteilung. Um die tieferen Renten infolge der geplanten Herabsetzung des Umwandlungssatzes von heute 6,8 Prozent auf 6 Prozent abzufedern, wird mit der Vorlage gleichzeitig ein Ausgleichsmechanismus eingeführt. Um die Vorsorge von Personen mit tiefem Einkommen zu verbessern, soll mit der Vorlage zudem der Koordinationsabzug von heute 24 885 auf 12 443 Franken gesenkt werden. Dadurch wird ein höherer Lohn versichert. Versicherte mit kleineren Löhnen, darunter insbesondere Frauen und Teilzeitbeschäftigte, erhalten so eine bessere soziale Absicherung gegen Alter und Invalidität.

 

Der Entwurf sieht ausserdem vor, die Beitragsunterschiede zwischen jüngeren und älteren Versicherten zu verringern. Die Altersgutschriften werden angepasst und gegenüber heute weniger stark gestaffelt. 

 

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) begrüsst in einer Stellungnahme den Entscheid des Bundesrates zur Reform der zweiten Säule (https://ssr-csa.ch/der-ssr-unterstuetzt-die-rentenreform). 

 

Schlussabstimmung nicht vor Ende 2022 Gemäss Parlamentsdienste wird die zuständige Kommission des Nationalrates Anfang Februar 2021 die Eintretensdebatte führen. Da die Detailprüfung erst nach der Frühlingssession stattfindet, wird die Reform der beruflichen Vorsorge frühestens während der Herbstsession im Nationalrat behandelt. Dort werden auch allfällige Differenzen zwischen National- und Ständerat bereinigt. Die Schlussabstimmung ist folglich nicht vor Ende 2022 zu erwarten.