Eidgenössische Räte

Alterspolitische Themen in der Wintersession 2023

 

Aus Sicht der Betreuung im Alter wurden an der Wintersession 2023 vom 4. bis 22. Dezember folgende relevante Geschäfte behandelt:

 

 

Für eine einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, inklusive Pflege: Nach langem Hin und Her ist es den Räten in dieser Session gelungen, das Geschäft «EFAS» zum Abschluss zu bringen. Die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen wird per 1. Januar 2028 umgesetzt werden, vier Jahre danach soll auch die Pflege integriert werden. Unter der Bedingung, dass die neu auszuhandelnden Pflegetarife auf einer «einheitlichen und transparenten Kosten- und Datenbasis basieren und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen». Aus Sicht der Betreuung wird die Herstellung dieser Kostentransparenz interessant sein, weil eine vollständige Abbildung der Pflegekosten mehr Klarheit bringen wird, wohin die heutigen Betreuungstaxen fliessen. Zudem wird es wichtig sein, in den Definitionsarbeiten die Schnittstellen zwischen Betreuung und Pflege zu beachten.

 

 

Die Krankenkassen und grossen Verbände wie FMH, interpharma, economiesuisse aber auch Fachverbände aus dem Altersbereich wie Artiset-Curaviva, Spitex oder Senesuisse haben sich für die EFAS Vorlage eingesetzt und den Entscheid begrüsst. Die Gewerkschaften haben bereits das Referendum angekündigt. Bei einer Abstimung würde der Zeitplan entsprechend nach hinten verschoben.

 

 

Mit der Motion 21.3630 hat Pierre-Yves Maillard (SP, VD) gefordert, dass der 30. Oktober zum offiziellen nationalen Tag der betreuenden Angehörigen werden soll. Während der Nationalrat dem Vorstoss noch zugestimmt hat, ist der Ständerat dem Bundesrat gefolgt und hat den Vorstoss abgelehnt. Weiterhin werden einzelne Kantone an diesem Tag Aktionen gestalten – und andere, die darauf verzichten, auf das Thema aufmerksam zu machen.

 

 

Wir haben am letzten 30. Oktober zusammen mit dem Entlastungsdienst Schweiz zu einer Tagung eingeladen – auf gutaltern.ch gibt es einen spannenden filmischen Rückblick.

 

Die Motion 23.3239 von Melanie Mettler (glp, BE) für eine Verbesserung der Rentenformel «mit einer vorteilhaften Komponente für tiefe Einkommen» wurde angenommen. Sie will gezielt Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern mit tiefen Einkommen und Vermögen stärken – jedoch höchstens im Ausmass von 2% der jährlichen Gesamtausgaben der AHV, resp. IV. Diese Zustimmung für höhere AHV-Renten für Bedürftige ausserhalb der bereits laufenden Diskussion der nächsten AHV-Revision ist wohl nicht zuletzt auf die anstehende Abstimmung zur 13. AHV-Rente vom 3. März 2024 zurückzuführen. Nach dem Ja des Nationalrates müsste der Ständerat auch noch zustimmen, um eine Umsetzung realisieren zu können. Dieser Entscheid wird jedoch erst nach dem Abstimmungssonntag gefällt.

 

 

Nicht behandelt haben die Räte den aus Sicht der Betreuung wichtigen Vorstoss für ein Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter. Der Nationalrat hatte diesen in der letzten Session entgegen des Bundesratsantrages angenommen. Der Vorstoss wird Ende Januar in der zuständigen ständerätlichen Kommission, der WBK-S, beraten.

 

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