In der laufenden Reform der Ergänzungsleistungen ist in beiden Räten unbestritten, dass die Beiträge an die Mietzinsen von Bezügern von Ergänzungsleistungen wesentlich erhöht werden müssen. Der
Nationalrat schwenkte auf die Linie des Ständerats ein. Nach wie vor bleiben aber in anderen Bereichen der Revision gewichtige Differenzen, die noch Gegenstand des
Differenzenbereinigungsverfahren sein werden.