Grosser Rat Bern

ALTERSPOLITISCHE THEMEN IN DER FRÜHLINGSSESSION 2024

 

In der Frühlingssession 2024 konnten im Bereich Alter zwei gewichtige Vorlagen überwiesen werden.

 

1.      Prioritär fand die schon im Vorfeld breit abgestützt eingereichte Motion Lerch (2023.RRGR.284/215-2023) zur Aktualisierung der Altersstrategie mit einem absoluten Mehr von 152 Stimmen eine deutliche Überweisung.

 

      So soll einerseits die Altersstrategie 2016 aktualisiert werden in Berücksichtigung der veränderten Demografie, der Erkenntnisse aus der Covid-19 Pandemie sowie einer langfristigen Generationenplanung. Anderseits soll die Überarbeitung der Strategie einen Schwerpunkt auf die integrierte Versorgung legen und den Einbezug aller relevanten Akteure im stationären sowie ambulanten Bereich umfassen. Im Weiteren sollen die überörtlichen und regionalen Kooperationen gefördert und ein aktiver Einbezug der Gemeinden als stärkendes Potenzial angestrebt werden.

 

Der Regierungsrat ist bereit, alle geforderten Ziffern an die Hand zu nehmen. Mit dem mitgelieferten Umsetzungszeitplan des Regierungsrates wird eine Realisierung allerdings auf sich warten lassen, da prioritär die Teilstrategien der Gesundheitsversorgung 2020-2030 im Vordergrund stehen.

 

2.      Die Motion von Bergen (Motion 2023.RRGR.256/187-2023) zur Stärkung des ambulanten Entlastungsangebots wurde in allen Ziffern überwiesen. Der Regierungsrat postulierte allerdings in seiner Antwort, alle geforderten Punkte seien erfüllt und wollte diese zugleich abschreiben. Mit der Überweisung besteht jedoch nun der Auftrag, finanzielle Grundlagen mittels eines Pauschaltarifs für Entlastungsbetten zu regeln sowie im intermediären Bereich genügend Entlastungsangebote für ambulant betreute Personen zu schaffen. Zudem soll die in Ziffer drei geforderte Massnahme einer Harmonisierung der Angebote sichergestellt werden.

 

Weitere Traktanden in Anlehnung an Altersthemen sind die Motion Ruch «Armut im Kanton Bern erfassen und bekämpfen» (2023.RRGR.277/208-2023), sowie das Postulat Marti «Die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen zeigt: Betroffene benötigen weitergehende Unterstützung» (2023.RRGR.192/143-2023). Beide Vorstösse wurden als Postulat überwiesen.

 

·         Bei der Armutserfassung und Bekämpfung sollen mittels Monitorings geeignete Massnahmen zur Armutsbekämpfung aufgezeigt und priorisiert werden. Altersarmut ist nach wie vor ein Tabuthema, mit dieser Erfassung könnte allenfalls gezieltere Abhilfe geleistet werden. Im Sinne des Postulats soll nun eine Überprüfung stattfinden.

 

·         Bezüglich der Aufarbeitung von Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (FSZM) wird der Regierungsrat beauftragt, eine Arbeitsgruppe mit Betroffenen, Experten und Expertinnen, Fachpersonen und Kantonsvertretern und ‑vertreterinnen einzusetzen, um bedarfsgerechte Unterstützungsmassnahmen für Betroffene zu definieren und umzusetzen. Mit dem überwiesenen Postulat hat der Regierungsrat nun den Auftrag, die Einsetzung einer solchen Arbeitsgruppe zu prüfen.

 

 

Uetendorf, 25.3.2024 Margret von Bergen, Grossrätin