Grosser Rat Bern

ALTERSPOLITISCHE THEMEN IN DER HERBSTSESSION 2023

 

Die Themen der vergangenen Session berührten nur am Rande spezifische und altersrelevante Bereiche. Anlässlich der Session konnten jedoch verschiedene überparteiliche Vorstösse in Bezug von Alterstrategien und Angeboten eingereicht werden. Zu erwähnen sind insbesondere die folgenden zwei Motionen:

  • Motion Lerch 215-2023 «Altersstrategie 2016 aktualisieren, integrierte Alters­versorgung fördern und Anreize zur regionalen Kooperation schaffen»
  • Motion von Bergen 187-2023 «Entlastungsangebote im intermediären Bereich für ambulant betreute Personen». 

Beide Vorstösse beruhen auf Interpellationen, (I 291-2022 und 104-2022) welche der Regierungsrat nur zögerlich oder gar abweisend beantwortet hat. Mit den Vorstössen wird der Regierungsrat herausgefordert, konkrete Schritte in der Altersstrategie an die Hand zu nehmen. Sei dies in der Aktualisierung der Altersstrategie 2016 unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen, der integrierten Versorgung sowie der Förderung von überörtlichen und regionalen Kooperationen z.B. Einfüh­rung regionale Beratungsstellen und Altersforen. Im Weitern sollen im ambulanten Bereich Entlastungsangebote geschaffen werden. Der Kanton Bern gehört zu jenen Kantonen mit einer zunehmend ambulant-orientierten Versorgung im Altersbereich. Dies ist versorgungspolitisch sowie gesellschaftlich gewünscht und hat einen selbst­bestimmten und autonomen Charakter. Das ist zu begrüssen und gefällt. Dies be­dingt zusätzliche Angebote, um «das Zuhause Bleiben» möglichst lange zu fördern, zu unterstützen und zu erhalten. 

 

Nun sind wir gespannt wie der Regierungsrat Stellung bezieht und diesbezüglich aktive Schritte tätigt.

 

Im Weiteren sind folgende drei Motionen zu erwähnen:

 

Die Motion Sancar 271-2022 beantragte beim Regierungsrat die längst fällige Anpassung des Betrags für persönliche Auslagen von Heimbewohnerinnen und Heim­bewohner mit Ergänzungsleistung von 367 Franken auf 400 Franken zu erhöhen. 

 

Der Regierungsrat hat diese Forderung erkannt und stellt fest, dass seit 2010 keine Teuerung angepasst wurde. Er erachtet deshalb eine Anpassung des Betrages an die aktuelle Kaufkraft als angezeigt. Dies unterstützte in der Tat auch der Grosse Rat einstimmig. Die Erhöhung hat jährlich Mehrkosten bei der EL von rund 2.1 Millionen Franken zur Folge. Diese Kosten werden von Kanton und Gemeinden je Hälfte ge­tragen.

 

Die Motion Ammann 293-2022 «Prämienverbilligungssystem verbessern» wurde letztend­lich als Postulat überwiesen. Im Zeichen der angekündigten Prämienerhöhung per 2024 ist diese Motion eine wichtige Stossrichtung. Es wird festgestellt, der Regie­rungsrat schöpft die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes zur Prämienverbilli­gung von finanzschwachen Personen nicht vollends aus. Das betrifft auch Personen im AHV-Alter.

 

Der Kanton Bern liegt bezüglich Prämienverbilligung am unteren Rand des gesetzli­chen Spielraums, der besagt, dass zwischen 25 bis 45 % der Bevölkerung eine Ver­billigung erhalten sollen. Im Vorfeld der Debatte im Grossen Rat ist durch Regie­rungsrätin E. Allemann (Medienmitteilung vom 29.8.2023) bereits eine Anpassung angekündigt worden, indem die prozentuale Verbilligungsquote von <25 % auf 28 % erhöht wird. Dies soll rückwirkend per 1.1.2023 gelten.

 

In Form des Postulats soll nun geprüft werden mit welchen Kriterien die budgetierten Mittel ausgeschöpft werden können. Die 45-Prozent-Quote ist mit den eingeleiteten Massnahmen noch nicht erreicht. So hoffen wir, dass künftig auch ältere Personen vermehrt von Vergünstigungen profitieren können.

 

Ein letzter Vorstoss, welcher im erweiterten Sinn auch für ältere Personen von Be­deutung sein kann, ist die Motion Amstutz 300-2022 «Den Steuerabzug bei den Krankenkassenprämien erhöhen». Er beauftragt für die nächstmögliche Steuerge-setzesüberarbeitung des kantonalen Steuergesetzes Artikel (38 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer 1 bis 4) anzupassen.

 

Die Prämien steigen. Pensionierte Bürgerinnen und Bürger bezahlen höhere Prä­mien, können im Verhältnis weniger Prämien von den Steuern in Abzug bringen und dies führt zu einer höheren Steuerbelastung. Die AHV-Einnahmen können nicht ent­sprechend gesteigert werden. Der Grosse Rat hat diesen Vorstoss mit grossem Mehr als Postulat dem Regierungsrat zum Prüfen überwiesen.

 

Somit sind Aufträge beim Regierungsrat deponiert, um allfälliger Altersarmut präven­tiv entgegenzuwirken.

 

Zu guter Letzt noch ein Blick in die Zukunft:

 

Mit der überwiesenen Motion «Politische Partizipation von Jugendlichen stärken» er­folgte in einem ersten Teil der Startschuss zur Schaffung eines offiziellen kantonalen Jugendparlaments. Welche Bedeutung soll dies nun für die ältere Bevölkerung dar­stellen? Im Positionsblatt Nr. 1 von ProSenior Bern wird postuliert:

 

«Auf der kantonalen Ebene ist zu prüfen, ob die jährliche Durchführung einer Senio­rensession oder alternativ die Einsetzung eines Seniorenrates mit Abgeordneten aus den Verwaltungskreisen und von anerkannten Organisationen, die im alterspoliti­schen Bereich tätig sind. Der Sondersession oder dem Seniorenrat ist die Kompe­tenz zuzugestehen, Vorstösse direkt (notfalls indirekt über ein Mitglied des Grossen Rates) verbindlich einzureichen.»

 

So hat dieser Meilenstein des Jugendparlaments eine zukunftsweisende Vorreiter­funktion zur ProSenior-Position und -Sicht einer künftigen Seniorensession.

 

Uetendorf 1.10.2023; Margret von Bergen Grossrätin