Grosser Rat Bern

ALTERSPOLITISCHE THEMEN IN DER SOMMERSESSION 2024

 

Altersthemen wurden direkt oder indirekt im Rahmen von vier Motionen debattiert.

 

  • «Mobile Teams für Erwachsenen- und Alterspsychiatrie, um Hospitalisierung zu reduzieren und die Betreuung zu Hause zu verbessern» Motion Roulet Romy, (SP, Malleray) Motion 247-2023/2023.RRGR.337.

    Der Titel des Vorstosses ist selbstredend und zeigt Ziel und Notwendigkeit auf, indem er sich auf ambulante psychiatrische Versorgung ausrichtet. Im Besonderen ist die Alterspsychiatrie ein langwieriges Thema und die Politik tut sich schwer damit. Schon im Jahr 2011 resultierte aus dem damaligen Altersbericht in diesem Bereich eine Erkenntnis. Die damalige GEF, heute GSI, schrieb in diesem Bericht: «Es fehlt im Kanton Bern an Konzepten zur Integration von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen in Alters- und Pflegeheimen». In einer Publikation vom 13. September 2011 kann zudem gelesen werden: «Immer mehr Personen im AHV-Alter sind psychisch krank. Jetzt muss ein Konzept zeigen, wer für sie zuständig ist».

    Gestützt auf diese Grundlagen wurde damals anlässlich der Diskussion im Grossen Rat eine Planungserklärung überwiesen, um ein Konzept zu entwickeln für Lebensformen von chronisch psychisch Kranken im AHV-Alter. In der Anfrage Nr. 21 an den Regierungsrat, anlässlich der Sommersession 2023 vom 5. Juni 2023, durch von Bergen (Uetendorf, EVP) wurde diesbezüglich der Stand der Dinge erfragt. Der Regierungsrat antwortete wie folgt: Im 2018 wurde diese Planungserklärung als erledigt deklariert, es wurden Massnahmen zur Optimierung thematisiert. Zudem will der Regierungsrat, voraussichtlich ab 2024 im Rahmen der Arbeiten zur Teilstrategie Langzeitversorgung zur Gesundheitsstrategie des Kantons 2020-2030, die Versorgung von chronisch kranken Personen im AHV-Alter evaluieren und prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.

    Mit diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass der Regierungsrat zur oben erwähnten Motion Annahme und gleichzeitige Abschreibung beantragte. Der Grosse Rat beschloss die Annahme der Motion einstimmig, doch wurde die Abschreibung hauchdünn überwiesen (72 Ja / 70 Nein / 0 Enthaltungen). Was bedeutet, dass eine adäquate Versorgung von Betroffenen weiterhin auf sich warten lässt.

  • «Barrierefreies Rathaus Bern II» Motion Zybach (SP, Spiez) Motion 231-2024/2023.RRGR.315.

    Der Vorstoss wurde in Ziffer 1 als Motion überwiesen, entgegen dem Antrag des Regierungsrats, mit der Forderung, einen Personenlift im Rathaus einzubauen und den bestehenden veralteten Treppenlift zu ersetzen. Weiter wurde der Prüfauftrag von Ziffer 2 ausnahmslos genehmigt: Es sollen Massnahmen definiert werden, damit das Rathaus auch für Menschen mit Behinderungen problemlos zugänglich wird und ohne Hilfe genutzt werden kann.

  • Mit dem Vorstoss «Die Bargeldfunktion bei den BLS-Billettautomaten soll erhalten bleiben» durch Motionär Fuchs (SVP, Bern) Motion 240-2023/2023.RRGR.330 wird der Regierungsrat beauftragt, sich bei der BLS für den Erhalt der Bargeldfunktion an Billettautomaten einzusetzen. Dies mit folgender Begründung: Die BLS hat kürzlich bekannt gegeben, dass sie ihre rund 200 Billettautomaten in den Kantonen Bern, Luzern, Wallis, Freiburg, Neuenburg und Solothurn ab 2025 durch neue Modelle ersetzen wird.

    Diese Umstellung nutzt das Bahnunternehmen dazu, um die Bargeldfunktion bei den Automaten komplett abzuschaffen. Dadurch werden vor allem ältere Personen, Kinder und weitere Personengruppen, welche oft keine Bank- oder Kreditkarten besitzen, klar benachteiligt.

    Der Regierungsrat ist nun beauftragt, im Rahmen einer Richtlinienmotion zu handeln, was bedeutet, dass ihre Umsetzung im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates liegt. Dies gemäss der Kompetenz, den Kanton nach innen und nach aussen zu vertreten sowie im Handeln seiner allgemeinen Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz. Inwieweit im Prozess der BLS-Absicht noch Halt geboten werden kann, wird sich im Jahr 2025 weisen mit dem tatsächlichen Ersatz durch neue Automaten.

  • Für eine lange und ausführliche Debatte sorgte der sogenannte finanzielle «Rettungsschirm» für unsere Listenspitäler. Unter dem Traktandum «Liquiditätssicherung Listenspitäler mittels Darlehen und Bürgschaften. Rahmenkredit 2024–2028» 2024.GSI.392/ 2024.RRB.229 geht es darum, die Liquidität der im Kanton gelegenen Listenspitäler und damit die Versorgung sicherzustellen. Der Regierungsrat soll verzinsliche Darlehen und Bürgschaften über total 100 Millionen Franken gewähren können. Die Gewährung eines Darlehns oder einer Bürgschaft kann von der Übertragung von Sicherheiten abhängig gemacht werden und unter Auflagen erfolgen.

    Dem Kredit wurde unter Auflagen mittels einer Vielzahl von Abänderungsanträgen letztlich mit grossem Mehr zugestimmt (147 Ja / 2 Nein /3 Enthaltungen).


Uetendorf, 21. 6. 2024, Margret von Bergen, Grossrätin