Grosser Rat Bern

ALTERSPOLITISCHE THEMEN IN DER WINTERSESSION 2023

 

Die Winter-Session 2023 hatte nebst dem Budget einige Vorstösse, welche im Bereich des Alters anzusiedeln sind.

  • Die Motion mit dem Auftrag «Das Gesetz für preisgünstige Mietwohnungen wieder einführen», fand keine Mehrheit. Der Vorstoss bezog sich auf den Be­richt der demografischen Entwicklung im Kanton Bern, welcher unter anderem die drastische Entwicklung der Bevölkerungszunahme wieder spiegelt und es zu einer erhöhten Alterung der Bevölkerung kommen wird. Es beinhaltete die Frage, wie der Regierungsrat den Bedürfnissen der älteren Bevölkerung im Bereich von bezahlbarem Wohnraum zu begegnen gedenkt. Der Kanton Bern hat zwar in der Verfassung die Verpflichtung, den preisgünstigen Wohnungs­bau zu fördern (Art. 40), es gibt aber keine gesetzliche Grundlage mehr, um diese Aufgabe wahrzunehmen. Mit der Ablehnung dieser Motion ist bedauerli­cherweise die Thematik nicht gelöst; sie wird vor sich hergeschoben. Andere Lösungsansätze sind keine in Sicht.

  • Die Richtlinienmotion betreffend Umsetzung der Demenzstrategie wurde in allen Punkten überwiesen und der Regierungsrat ist nun aufgefordert, die na­tionalen Anliegen und Ziele im Kanton Bern umzusetzen, zu koordinieren und zu finanzieren. Zudem Massnahmen aufzuzeigen, um dem erwarteten Wachs­tum der Anzahl von Demenzerkrankten zu begegnen sowie die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

  • Im Bereich der Gesundheitsversorgung wurde ein Notfallplan gefordert. Diese Forderung wurde überwiesen. Was bedeutet dies?: Nun soll gemeinsam mit den wichtigsten Leistungserbringern ein Plan erstellt werden, um zu verschie­denen Szenarien der medizinischen und pflegerischen Versorgungsknappheit konkrete Massnahmen und Entscheidungen zu treffen. Somit sollen Patienten die unmittelbar benötigten Leistungen sichergestellt erhalten.

  • Die Motion «Gehörlose und hörbehinderte Personen nicht von Durchsagen im ÖV ausschliessen» wurde als Prüfauftrag überwiesen. Der Kanton Bern hat die Thematik des sogenannten Zweisinnesprinzips in seiner Funktion als Leis­tungsbesteller mit den bernischen Transportunternehmen bereits thematisiert und Umsetzungen sind getätigt. In der Problematik der fehlenden «Speech to Text»-Systeme für Ad-hoc-Durchsagen im öffentlichen Verkehr muss eine na­tionale Lösung angestrebt werden, weshalb der Regierungsrat willig ist, dies im nationalen Kontext einzubringen und zu fördern.

  • Das Postulat «Betreuungsgutsprachen für selbständiges Wohnen im Alter» nach dem Vorbild der Stadt Bern kantonsweit zu prüfen, wurde zurückgezo­gen. Dies mit der Begründung, dass aktuell auf Bundesebene eine Revision des Bundesgesetzes bezüglich Ergänzungsleistungen läuft, welches Änderun­gen zum selbstbestimmten Wohnen im Alter vorsieht und dies zu fördern und zu stärken gedenkt. Diese Entwicklung will die Postulantin beobachten und allenfalls in einen neuen Vorstoss einfliessen lassen. 

Weiter wurde ausserhalb des Grossen Rates im Bereich der Institutionen in der Langzeitpflege der Tarif, welcher in der alleinigen Kompetenz des Regierungsrates steht, angepasst. Die bisher hinterlegten 11 Minuten Betreuungszeit pro Tag und Bewohner werden nun mit 22 Minuten abgegolten. So hoffen wir, dass sich dies im Pflegealltag etwas bemerkbar macht. Allerdings ist zu sagen, dass im Gegenzug in der Hotellerie weniger finanzielle Mittel zugesprochen werden. Diese Anpassungen beruhen auf einer Erhebung durch die GSI (Gesundheits-, Sozial- und Integrations­direktion des Kantons Bern), welche bei rund 80 Altersinstitutionen ermittelt wurde.

 

Uetendorf 20.12.2023; Margret von Bergen, Grossrätin