Konsultation zur Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV)

Pro Senior ist eine gemeinnützige Dienstleistungsorganisation mit einem Leistungsvertrag des Kantons Bern. Unser Verein erbringt soziale Dienstleistungen und unterstützt damit den Kanton Bern in der Umsetzung der Alterspolitik in den Gemeinden. Um diese Dienste zu erbringen, wird sehr viel Freiwilligenarbeit geleistet.

 

Wir bedauern es sehr, dass unser Verein nicht zum Konsultationsverfahren über die SLG eingeladen wurde. Die Tragweite der neuen Verordnung wäre für unsere Organisation nicht zu unterschätzen.

 

Verordnung über die Sozialen Leistungsangebote (SLV)

 

Diese Verordnung regelt umfassend wie finanzielle Mittel des Kantons zukünftig noch effizienter eingesetzt werden können. Leider ist jedoch weder eine Strategie noch eine Vision für die Weiterentwicklung der sozialen Leistungsangebote im Kanton Bern ersichtlich.

 

Es wird erwartet, dass mehr Eigenmittel via Spenden generiert werden. Diese würden vorrangig gegenüber den Beiträgen des Kantons gelten und für die laufenden Kosten aufkommen müssen. Dabei werden auch Rücklagen von vor der neuen SLG berücksichtigt.

 

Es wäre kaum mehr möglich die Eigenmittel für die Weiterentwicklung und Innovation zu benutzen. Die Rücklagen von vor der Einführung der neuen SLV wurden nach dem bisherigen System der Entschädigung rechtmässig erwirtschaftet. Zudem sind wir der Meinung, dass die Finanzierung nicht auf Spendengeldern basieren sollte. Die Kosten müssen über eine Regelfinanzierung gewährleistet werden. Sicher ist es nicht im Sinne der Spendenden, dass sie mit ihrem Beitrag den Staats- und Kantonshaushalt entlasten.