Überlegungen zu einem Modell für die Abklärung und für die Festlegung des Betreuungsbedarfs

Impulse für eine gute Betreuung im Alter - PSS-Impulspapier Nr. 2

Die Kosten- und Finanzierungsstudie (vom Juni 2021) hat aufgezeigt, wie sich gute Betreuung für alle ältere Menschen realisieren lässt. Für eine flächendeckende Betreuung muss die Abklärung weiterentwickelt und schweizweit vereinheitlicht werden. Mit dem Impulspapier liefern wir erste Überlegungen zu den Rahmenbedingungen und zeigen auf, wie die Abklärung für Betreuung im Alter künftig durchgeführt werden.

 

Für eine bedarfsgerechte und staatlich mitfinanzierte Betreuung braucht es eine Abklärung, welche die Situation der Person erfasst und die Ziele der Betreuungsarbeit festlegt. Doch auf was gilt es bei einer Abklärung zu achten? Wer sollte sie durchführen? Und wann ist der richtige Zeitpunkt?

 

Unser Impulspapier bietet Hinweise auf die wichtigsten Eckwerte einer guten Abklärung. Unter anderem zeigt es auf, wie entscheidend der Zeitpunkt ist. Ab 65 Jahren kann bei Bedarf eine Abklärung gemacht werden, im Alter um 80 Jahre soll sie dann aktiv angeboten werden. Die Institution, welche die Abklärung durchführt, muss über Mitarbeitende mit Kompetenzen im psychosozialen Bereich und mit Systemkenntnissen verfügen. Die Stelle muss unabhängig von einer Leistungserbringung entscheiden können. Eine Abklärung soll die Ziele der zu erbringenden Leistungen im Bereich Betreuung sowie die Kostenübernahme definieren.

 

Um eine einheitliche Abklärung voranzutreiben, hat der Bund eine wichtige Rolle einzunehmen. Er muss die Qualitätsstandards für die Abklärung erarbeiten, deren Einhaltung gewährleisten und eine Mitfinanzierung der Betreuung sicherstellen. Dazu bietet sich beispielsweise das Modell «Betreuungsgeld für Betreuungszeit» an. Für die Umsetzung der Abklärung sind die Kantone und Gemeinden zuständig.

 

Das vorliegende Impulspapier liefert keine fertigen Lösungen sondern bietet Überlegungen, um die Diskussion rund um die Abklärung des Betreuungsbedarfs voran zu bringen.

 

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PSS-Impulspapier Nr. 2 vom Juni 2022
pss_impulspapier_2_abklaerung_220629.pdf
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