Altersleitbilder lassen Raum für gemeindespezifische Umsetzungen

Rund drei Viertel der Berner Gemeinden verfügen über ein Altersleitbild. Bei der Umsetzung sind jedoch Unterschiede ersichtlich, wie eine Umfrage von ProSenior Bern ergibt. Diese darf mit fast 80 Prozent Rücklauf als repräsentativ angesehen werden.

 

2016 erschien der Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Alterspolitik im Kanton Bern. Eines der neun darin aufgeführten Handlungsfelder ist der «Anstoss zur breiten Auseinandersetzung mit dem Thema Altern und der Altersversorgung». In diesem Zusammenhang wird ProSenior Bern* als «Scharnier zwischen der älteren Bevölkerung und kommunalen Behörden sowie Fachleuten und Organisationen aus dem Altersbereich» aufgeführt. In Sinne dieser Aufgabe verschaffte sich ProSenior Bern zwischen dem 31. Januar und 30. April 2021 durch eine elektronische Umfrage bei den 339 Einwohnergemeinden und gemischten Gemeinden (Stand 1.1.2021) eine Übersicht über die aktuelle Organisation der Altersarbeit in den bernischen Einwohnergemeinden. Der Rücklauf war mit 79,35 Prozent erfreulich hoch und die Auswertung daher repräsentativ.

 

Keine blinden Flecke

«Insgesamt lässt sich sagen, dass es in der Alterspolitik und -arbeit im ganzen Kantonsgebiet keine blinden Flecke gibt», fasst Projektleiter Jürg E. Bartlome zusammen. 199 Gemeinden (74%) verfügen über ein Altersleitbild, welches vereinzelt auch Alters- und Generationenleitbild genannt wird. «Hingegen gibt es Unterschiede zwischen den Antworten aus den verschiedenen Verwaltungskreisen.» Dies unter anderem im Bereich der Umsetzungskompetenz und des Budgets. Aus organisatorischen Gründen fällt der Berner Jura mit relativ tiefen Prozentzahlen bei der Beantwortung der gestellten Fragen etwas aus dem Rahmen.

 

Wie die Umfrage zeigt, ist im Normalfall der Gemeinderat mit der Umsetzung des Altersleitbildes beauftragt (60 Prozent), der in lediglich 16 Prozent von einer oder einem Altersbeauftragten unterstützt wird. Das übrige Viertel der Gemeinden hat andere Lösungen gefunden wie Sozialkommission, Zusammenarbeitsformen wie zum Beispiel Kirchen oder Gemeinnütziger Frauenverein. In 20 Gemeinden bestehen Kompetenzzentren, was die Zusammenarbeit unter den Akteuren in der Altersarbeit erleichtert. In fünf weiteren arbeiten sie mit Seniorenvereinen zusammen. Zahlreich ist der Zusammenschluss zu formellen Regionen, 68 Prozent sind Mitglied einer Regionalkonferenz, 43 Prozent der antwortenden Gemeinden nutzen das Instrument des Leistungsvertrages.

 

In den 64 Gemeinden (24%), in denen nicht direkt ein Mitglied des Gemeinderates bzw. eine Altersbeauftragte oder ein Altersbeauftragter verantwortlich ist, verfügt die beauftragte Instanz bei 53 Gemeinden über eigene Umsetzungskompetenzen bzw. über ein Antragsrecht an den Gemeinderat (83%). In 44 dieser Gemeinden (69%) sogar über ein eigenes Budget.

 


Details zu den einzelnen Verwaltungskreisen sind aus dem beiliegenden Bericht ersichtlich.

 

*ProSenior Bern (PSB) ist ein gemeinnütziger, parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Verein, der von Seniorinnen und Senioren am 27. Juni 2001 gegründet wurde. ProSenior Bern ist eine ehrenamtliche Dienstleistungsorganisation mit einem Leistungsvertrag des Kantons Bern. www.prosenior-bern.ch

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