Betreuung im Alter

die grosse lücke in der PFLEGEFINANZIERUNG

Aktuell ist die Versorgung von betagten Menschen in Schieflage geraten. Während die Pflegeleistungen weitgehend auf der Grundlage des Krankenversicherungsgesetzes gesichert sind, besteht im Bereich der Betreuung eine grosse Lücke. Zur Schliessung dieser

Lücke wären die Kantone zuständig. Häufig ist aber weder der Begriff der Betreuung gesetzlich umschrieben noch ist die Finanzierung der einzelnen Leistungen wie z.B. hauswirtschaftliche Dienste geregelt. Alle unterstützungsbedürftigen Personen sollten aber nicht nur medizinisch-pflegerische Leistungen, sondern eine ganzheitliche Versorgung

erhalten. Betreuungsaufgaben sollten auch dann wahrgenommen werden, wenn sie

nicht auf eine fixe Zeitdauer festgelegt und quantitativ gemessen werden können.

 

Gestützt auf die Ergebnisse der Studie «Gute Betreuung in der Schweiz, eine Bestandes-aufnahme (Knöpfel, Pardini, Heinzmann 2018) ist ein dringender Handlungsbedarf  fest-zustellen. Auch die Berichte an der ERFA-Tagung 2019 von ProSenior Bern bestätigen diese Sichtweise. Besonders deutlich wurden auch positive Erfahrungen der Stadt Bern mit der Finanzierung spezifischer Betreuungsleistungen. ProSenior Bern spricht sich deshalb für ein ganzheitliches Betreuungskonzept aus und befürwortet eine bessere rechtliche Verankerung von Betreuungsleistungen auf kantonaler Ebene.