Eidgenössische Räte

Alterspolitische Themen in der Herbstsession 2023

 

Aus Sicht der Betreuung im Alter wurden an der Herbstsession 2023 vom 11. bis 29. September folgende relevante Geschäfte behandelt:

 

 

EFAS – einheitliche Finanzierung ambulant und stationär inklusive Pflege: Der Ständerat stimmte in der Wintersession 2022 der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu und beschloss somit erstmals den Einbezug der Pflege in dieses neue Finanzierungssystem. Ursprünglich war die einheitliche Finanzierung nur für den Akut-Bereich vorgesehen. Noch 2019 stimmte der Nationalrat gegen den Einbezug der Pflege, jedoch machten die Kantone deutlich, dass diese Ausweitung der Vorlage für sie unerlässlich ist, um EFAS zu unterstützen. Die zuständige nationalrätliche Kommission hat die Diskussion aufgrund der Vorlage des Ständerates wieder aufgenommen und hat sich schliesslich der Position des Ständerats angenähert: Sie schlug ihrem Rat eine Aufnahme der Pflege in EFAS vor, hat jedoch die vorgesehenen Zeitfristen gelockert. Bereits der Ständerat hatte einen zeitlich versetzen Einbezug der Pflege – sieben Jahre nach Einführung von EFAS im Akut-Bereich – vorgesehen, weil die Transparenz in der Finanzierung noch nicht gegeben ist.

 

Auf Empfehlung seiner Kommission sieht der Nationalrat nun von einer verbindlichen Zeitplanung ab und schlägt der Nationalrat nun vor, dass der Einbezug der Pflege erst erfolgen kann, wenn eine einheitliche und transparente Kostenbasis für Tarife im Pflegesektor besteht und die Pflegeinitiative vollständig umgesetzt ist.

 

Erst wenn das erfüllt ist – und frühestens sieben Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen – kann der Bundesrat Akteurinnen und Akteure anhören und einen Entscheid zum Einbezug der Pflege fällen.

Aus Sicht der Betreuung ist die Herstellung der geforderten Kostentransparenz besonders interessant, weil eine vollständige Abbildung der Pflegekosten mehr Klarheit bringen wird – beispielsweise auch darüber, wohin die heutigen Betreuungstaxen fliessen. Zudem wird es wichtig sein, in den Definitionsarbeiten die Schnittstellen zwischen Betreuung und Pflege zu berücksichtigen.

 

 

Koordination zwischen IV und AHV: Die nicht haltbaren Unterschiede zwischen der IV- und der AHV-Finanzierung rückt stärker in den politischen Fokus. Die Session konzentrierte sich auf die sogenannten Hilfsmittel.

 

 

Eine Motion der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates und ein Postulat von Baptiste Hurni (SP, NE) fordert eine Analyse der Koordinationsprobleme zwischen IV und AHV, die Beseitigung von Ungerechtigkeiten zwischen den beiden Versicherungen sowie eine «smarte» Auswahl der Hilfsmittel. Ein Argument ist dabei, dass ältere Menschen dank Hilfsmitteln länger zu Hause bleiben könnten.

 

 

Die Räte haben beide Vorstösse angenommen. Neben dem bereits überwiesenen Vorstoss der SGK-N zur Einführung des Assistenzbeitrages auch für AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner, den es heute nur in der IV gibt, regen beide Vorstösse den Dialog über die Angleichung von AHV und IV weiter an.

 

 

Indirekter Gegenvorschlag zu den beiden Gesundheitskosten: Die Volksinitiative «Kostenbremse im Gesundheitswesen» der Mitte-Partei will den Anstieg der Kosten bremsen, indem die Gesundheitskosten nicht stärker ansteigen sollen als die allgemeine Lohnentwicklung.

 

 

Das Parlament lehnt die Initiative ab, hat aber einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen vor, welche vom Bundesrat alle vier Jahre festgelegt werden. Konsequenzen bei Nichterreichung dieser Ziele sind nicht festgelegt.

 

 

Die Prämienentlastungs-Initiative der SP, welche die maximale Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien bei 10% des Einkommens deckeln will, wird vom Parlament ebenfalls abgelehnt. Ein indirekter Gegenvorschlag verpflichtet die Kantone zu höheren Prämienverbilligungszahlungen.

 

 

Den aus unserer Sicht wichtigen Vorstoss für ein Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung haben die Räte nicht behandelt. Der Nationalrat hatte diesen in der letzten Session – entgegen dem Bundesratsantrag – angenommen. Der Vorstoss wird damit nach den Wahlen im neu zusammengesetzten Ständerat behandelt.

 

Übersicht Politlandschaft

 

 

 

Quelle: Paul Schiller Stiftung (Gute Betreuung im Alter)