Eidgenössische Räte

Rückblick frühjahrssession 2021

Aus Sicht der Betreuung im Alter wurden an der Frühjahrssession 2021 vom 1. bis 19. März folgende relevante Geschäfte behandelt: 

Der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative wurde verabschiedet. Nach einem letzten Hin und Her zwischen den Räten konnte in der Einigungskonferenz ein Kompromiss gefunden werden, dem beide Kammern zustimmten. Der Ständerat hat dabei in weiten Teilen eingelenkt und sich hinter die Vorschläge des Nationalrats gestellt. Insbesondere hat er die Muss-Formulierung bei der Beteiligung der Kantone an der Ausbildungsfinanzierung akzeptiert sowie auf die Forderung verzichtet, dass jede einzelne Pflegefachperson Verträge mit den Krankenkassen schliessen muss. Dafür wurden Passagen integriert, die der Kontrolle des Leistungswachstums dienen sollen. 

Von Seiten des SBK als Träger der Initiative wurde der Gegenvorschlag im Grundsatz begrüsst, jedoch bedauert, dass «das Problem der vielen Berufsaussteiger*innen nicht angegangen wird». Der Entscheid über einen Rückzug der Initiative werde im Juni gefällt. 

Zwei parlamentarische Initiativen aus dem Jahr 2011 (11.411, 11.412) von der damaligen Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen wurden abgeschrieben. Trotz mehrmaliger Versuche im Laufe der Jahre konnte  nie eine besprechungsreife Vorlage erarbeitet werden. 

Im Rahmen der Vorlage «Massnahmenpaket zur Kostendämpfung Paket 1« (19.046) schlägt der Bundesrat einen Experimentierartikel vor um «innovative und kostendämpfende Projekte ausserhalb des ‹normalen› Rahmens des KVG» zu ermöglichen. Darunter wären möglicherweise auch Projekte mit Bezug zur Betreuungsversorgung denkbar. Während beide Räte dies grundsätzlich begrüssen, sind sie sich in den Fragen der Ausgestaltung noch uneinig. In der nächsten Session wird die Debatte fortgeführt. 

Mit der Vorlage «AHV21» präsentierte der Bundesrat nach dem Nein der Bevölkerung zur Altersvorsorge 2020 eine minimale Finanzierungsvorlage. Das Rentenalter der Frauen soll erhöht werden und die Übergangsgenerationen entschädigt werden. Zusatzeinnahmen werden über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erreicht. Der Ständerat hat die Vorlage als Erstrat behandelt und eine Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 beschlossen – mit einem tieferen Ausgleich für die Übergangsgenerationen als vom Bundesrat vorgeschlagen. Eine Erhöhung des Frauenrentenalters wirkt sich auf die vorhandenen Ressourcen betreuender Angehöriger aus. 

 

Quelle: Paul Schiller Stiftung