Eidgenössische Räte

Rückblick Sommersession 2021

Aus Sicht der Betreuung im Alter wurden an der Sommersession 2021 vom 31. Mai bis 18. Juni folgende relevante Geschäfte behandelt:

 

Im Rahmen der grossen Debatte zur AHV-Reform (AHV 21) ist der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit gefolgt und hat einer Senkung der Wartefrist bei der Beantragung der Hilflosenentschädigung von 12 auf 3 Monaten zugestimmt, um so das Wohnen zu Hause zu fördern. Diese Reduktion der Karenzfrist wäre eine Verbesserung für die Betreuung zu Hause, die so rascher finanziert werden könnte. Der Hauptpfeiler der Vorlage – die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre – würde hingegen die Ressourcen in der Angehörigenbetreuung und Freiwilligenarbeit weiter reduzieren.

 

Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes empfehlen die Pflegeinitiative zur Ablehnung. Das Initiativkomitee hat beschlossen, trotz des vom Parlament im März verabschiedeten indirekten Gegenvorschlages die Initiative nicht zurückzuziehen. Aus Sicht der Initianten fehlen genau jene zentralen Elemente (bessere Arbeitsbedingungen und bedarfsbasierte Personaldotation), die helfen würden, ausgebildete Pflegende im Beruf zu halten und die Pflegequalität zu sichern. Es kommt damit zur Volksabstimmung.

 

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Motion für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care einstimmig angenommen. Die Bundesverwaltung wird nun in einem nächsten Schritt Vorschläge zur Umsetzung erarbeiten.

 

Im Rahmen der Vorlage «Massnahmenpaket zur Kostendämpfung Paket 1» (19.046) schlägt der Bundesrat einen Experimentierartikel vor, um «innovative und kostendämpfende Projekte ausserhalb des ‹normalen› Rahmens des KVG» zu ermöglichen. Beide Räte haben diesem nun zugestimmt und die Vorlage mit der Schlussabstimmung definitiv verabschiedet. Explizit gesucht sind dabei auch Projekte im Bereich der «koordinierten und integrierten Gesundheitsversorgung» – was möglichen Spielraum für Projekte lässt, die Betreuung mitberücksichtigen. Dies umso mehr, als mit der jetzt verabschiedeten Vorlage auch Projekte bewilligt werden können, die von den gesetzlichen Regeln abweichen. Das zuständige Departement erarbeitet nun die dazugehörige Verordnung.

 

Der Ständerat hat das Postulat für eine Kosten-Nutzen-Analyse von betrieblichen Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenbetreuung, entgegen des Antrags des Bundesrates, angenommen. Die Bundesverwaltung wird nun einen Bericht dazu ausarbeiten. Neu eingereicht wurden einige Vorstösse mit Bezug zu Betreuung im Alter. Besonders hervorzuheben ist die Motion von Nationalrätin Ida Glanzmann für ein Impulsprogramm gegen Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung. Der Vorstoss wurde von knapp 80 Mitgliedern aus allen Parteien mitunterzeichnet. Pierre-Yves Maillard verlangt mit einer Motion, dass der 30. Oktober zum nationalen Tag der betreuenden Angehörigen werden soll.

 

Weitere Vorstösse finden sich in der aktualisierten Politiklandschaft:

 

Politlandschaft Sommersession 2021

 

Quelle: Paul Schiller Stiftung, Gute Betreuung im Alter