Eidgenössische Räte

Rückblick Wintersession 2020

In der Wintersession 2020 vom 30. November bis zum 18. Dezember 2020 wurden folgende Geschäfte mit Bezug zur Betreuung im Alter behandelt:

 

Der Ständerat hat die Motion seiner Gesundheitskommission «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» (20.4264) überwiesen. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, «die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende schweizweit gewährleistet ist». Damit lässt der Ständerat im Nachgang zur Nationalen Strategie Palliative Care von 2010 – 2015 und dem im September 2020 veröffentlichten Postulatsbericht «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» die nächste Stufe folgen. Die in diesem Bericht aufgezeigten Finanzierungslücken sollen mit den neuen gesetzlichen Grundlagen geschlossen werden. 

 

Der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative wurde ein weiteres Mal vom Ständerat behandelt. Er hat dabei erneut die Abschwächungen des nationalrätlichen Vorschlags bestätigt (Hauptpunkte: nur «kann»-Formulierung bei Ausbildungsunterstützung für Kantone, keine Vertragssicherheit für selbständig abrechnenden Pflegefachpersonen mit den Krankenkassen (die Krankenkassen können somit auswählen, mit welchen freischaffenden Pflegefachpersonen sie einen Vertrag eingehen, und nur diese können dann selbständig abrechnen. Dies im Gegensatz zu den Ärztinnen und Ärzten – denn alle zugelassenen Ärztinnen und Ärzte dürfen mit jeder Krankenkasse abrechnen). Damit wird der Nationalrat ein letztes Mal über den Gegenvorschlag debattieren. Wird keine gemeinsame Lösung gefunden, gibt es eine Einigungskonferenz zwischen den beiden Kammern.

 

Der SBK als Träger der Initiative teilte mit, dass das Initiativkomitee nach der Schlussabstimmung über den Gegenvorschlag und die Zukunft der Volksinitiative entscheiden wird. Als Komitee haben sie die Möglichkeit, diese zurückzuziehen, falls das Parlament mit seinem Gegenvorschlag wichtige Punkte umsetzt. In 

seiner Medienmitteilung hält der SBK nach dem Ständeratsentscheid fest: «Allerdings rückt ein Rückzug mit der Variante des Ständerates in weite Ferne.»

 

Wie bereits in der Herbstsession der Nationalrat hat nun auch der Ständerat einstimmig die Anpassung der Bezahlung des Pflegematerials gutgeheissen. Künftig sollen die Krankenversicherer die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung direkt durch Versicherte, eine nichtberuflich mitwirkende Person oder eine Pflegefachperson erfolgt. Da es inhaltlich eine kleine Differenz zum Nationalrat gab, muss dieser nochmal darüber bestimmen.

 

Weiter hat der Nationalrat das Postulat «Care-Arbeit ins Zentrum rücken» abgelehnt, während der Ständerat ein Postulat von Maya Graf zum «stärkeren Einbezug der Leistungserbringer und Behindertenorganisationen im Bereich der sozialen Betreuung und Langzeitpflege bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Pandemien» überwiesen hat. Ebenfalls im Dezember wurde der Synthesebericht des Bundesamtes für Gesundheit zum Förderprogramm für betreuende Angehörige publiziert – er enthält 16 Empfehlungen, unter anderem für einkommensabhängige Tarife bei Betreuungs- und Entlastungsangeboten. 

 

Politlandschaft Wintersession 2020

https://gutaltern.ch/wp-content/uploads/2021/01/PSS_Politlandschaft_Januar_2021.pdf

Quelle: Paul Schiller Stiftung