Grosser Rat Bern

 

Alterspolitische Themen in der Sommersession 2023

 

Auf den ersten Blick lässt sich bezüglich Altersthemen keine gewichtigen Akzente feststellen. Konkrete Vorstösse mit Massnahmen sind nicht erfolgt. Auf den zweiten Blick lassen sich allerdings durch verschiedene Antworten des Regierungsrates auf Motionen, Interpellationen sowie Anfragen Umsetzungsbemühungen und Ziele in Erfahrung bringen.

 

 

So geschehen mit der – entgegen dem Umwandlungsantrag des Regierungsrates in ein Postulat – angenommenen Motion 299-2022 «Hospizplätze im Kanton Bern bewilligen und die Finanzierung regeln». Dort wird in der Antwort erwähnt, dass der Kanton Bern einerseits die Langzeitversorgung insbesondere die Umsetzung spezialisierte stationäre Palliative Care in der Langzeitpflege ab 2024 an die Hand nehmen will.

 

Diese Umsetzung beruht auf einer Motion 213-2020 Striffeler-Mürset «Finanzierung eines Pilotprojekts für spezialisierte Palliative Care in der Langzeitpflege». Im Rah­men dieser Arbeiten soll auch die Versorgung von chronisch psychisch erkrankten Personen im AHV-Alter evaluiert und geprüft werden, ob Handlungsbedarf bezüglich Massnahmen bestehe. Diese Information ergibt sich aus der in der Sommersession eingereichten Anfrage von Margret von Bergen «Entwicklungsstand Konzept für Lebensformen von psychisch kranken Personen im AHV-Alter?» Zudem soll der spezialisierte Mobile Palliativdienst (MPD) ab dem Jahr 2024 in die Regelversorgung integriert werden.

 

Die aufgeführten Umsetzungsziele lassen etwas Licht am trüben «Alterspolitischen Himmel» erscheinen. Allerdings verweist der Regierungsrat in seiner Antwort immer wieder auf die Klärung des Bundesamts für Gesundheit (BAG), welche - in Bezug auf die Tarifierung - Vergütung und Finanzierung massgebend sein wird.

 

Im Weiteren wurde die Motion 025-2023 «Massnahmen gegen Debitorenverluste in Heimen» – entgegen dem Umwandlungsantrag des Regierungsrates in ein Postulat – mit Ausnahme einer von vier Ziffern in der Form der Motion überwiesen. Diese Thematik ist vermehrt eine Realität in Altersinstitutionen. Sie sehen sich oft nach dem Tod von Bewohnenden mit offenen Rechnungen konfrontiert, für welche sich niemand verantwortlich zeichnet. Mit diesem Vorstoss sollen Massnahmen ergriffen werden, welche auf Verwaltungsebene des Kantons geregelt werden können. Zum Beispiel Prozessoptimierung im Bereich Ergänzungsleistungen (EL), sei dies mit Abtretung an die Heime oder schnellerer Abwicklung bei der Anmeldung durch Sozialdienste.

 

Der Regierungsrat hat die Problematik erkannt und diesbezüglich schon eine direk­tionsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, um Lösungsvorschläge zur Reduktion eines Debitorenverlustes der Pflegeheime zu erarbeiten. So ist zu hoffen, dass die finanziell angespannte Lage der Altersinstitutionen in diesem Bereich etwas Entlas­tung erfahren kann und sie nicht noch zusätzlich Kreditgeber spielen müssen.

 

 

20. Juni 2023, Margret von Bergen, Grossrätin

 

Quelle: ProSenior Bern